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Hajj al-Qiran


Bei Hajj al-Qiran (arabisch: حج القران) werden Umrah und Hajj mit nur einem Niyyah und Ihram für beide kombiniert. 

Ein Pilger, der Hajj al-Qiran ausführt, wird Qarin genannt. Diejenigen, die in Mekka leben, können diese Art von Hajj nicht durchführen.


Niyyah für Umrah und Hajj

Diese Niyyah ist zu machen, wenn Sie Hajj al-Qiran (Umrah und Hajj zusammen) durchführen.

لَبَّيْكَ اللَّهُمَّ عُمْرَةً وَ حَجًّا
Labbayk Allahumma Umratan wa Hajj.

O Allah,  „Hier bin ich für die ´Umra und Hajj“


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Allahumma Inni Uridul Umrata wal Hajja.

O Allah, ich habe vor, Umrah und Hajj auszuführen.


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Allāhumma innī urīdu l-‘umrata wa l-ḥajja fayassirhumā lī wa taqabbalhumā minnī.

O Allah, ich habe vor, Umrah und Hajj auszuführen, mach sie mir leicht und nimm sie von mir an.



Schritt für Schritt Methode

Lesen Sie unseren ausführlichen Umrah-Leitfaden .

  • Sie werden nach Mina , Arafat und Muzdalifah gehen, wo Sie alle Riten und Handlungen des Hajj durchführen werden.
  • Für Hajj al-Qiran ist ein Tieropfer erforderlich. Opfertiere sind in Mina erhältlich und sollten über Ihren Agenten arrangiert werden können.

Lesen Sie unseren ausführlichen  Hajj-Leitfaden .

HADSCH KARTE


DIE VERSCHIEDENEN ARTEN HAJJ UND DIE AUFÜRHLRICHE ERKLÄRUNG DER HANDLUNGEN VON HAJJ

a) Verschiene Arten von Hajj: Nach der allegemeinen Ansicht der Gelehrten gibt es drei Arten von Hajj:

1) Hajj-ul Qiran

2) Hajj-ut Temett´u

3) Hajj-ul Ifrad

Erklärung: Ohne Zweifel sind diese drei Arten von Hajj erlaubt. Die Gelehrten der Ummah sind sich diesbezüglich einig und es gibt darüber auch einen Konses. Natürlich gibt es verschiedene Meinungen, welche von diesen die tugendhafteste ist. Nach den Ahnaf ist es Hajj-ul Qiran. Danach kommt Hajj-ut Temett´u und danach kommt Hajj-ul Ifrad.

Nach Imam Schaf´ie und Imam Malik rahmetullahi aleyhima ist die tugenhafteste Hajj, Hajj-ul Ifrad. Danach kommt Hajj-ut Temettu´u und danach kommt Hajj-ul Qiran. Nach Imam Ahmad ist es die Hajj, mit der keine Hady = Opfertier mitgenommen wird und dies ist Hajj-ut Temettu´u . Danach kommt Hajj-ul Ifrad und danach Hajj-ul Qiran.

Die Form der Ausführung von Hajj-ul Qiran:

Die Form, wie man die Hajj-ul Qiran ausführt ist wie folgt: Man legt die Tücher von Ihram, nachdem man eine Ghusul genommen hat, beim Miqat oder auch schon davor, an. Mit betet mit einem bedeckten Kopf zwei Gebetseinheiten. Nachdem man Selam gegeben hat öffnet man seinen Kopf  und macht die Absicht vom Herzen für die Hajj und ´Umrah. Mit der Zunge sagt man dafür ebenfalls:

اَللّٰهُمَّ إِنِّي أُرِيدُ الْعُمْرَةَ وَالْحَجَّ فَيَسِّرْهُمَا وَتَقَبَّلْهُمَا مِنِّي اَللّٰهُمَّ لَبَّيْكَ، لَبَّيْكَ إِنَّ الْحَمْدَ وَالنِّعْمَةَ لَكَ وَالْمُلْكَ، لَا شَرِيكَ لَكَ.

“Oh Allah ich habe die Absicht für Hajj und ´Umrah gemacht. Mache die Ausführung dieser leicht für mich. Akzeptiere diese von mir. Alle Gnaden gehören Dir. Der Besitz gehört auch Dir. Du hast auch keinen Partner.”

Danach sollte man noch einmal wie folgt sagen:

 لَبَّيْكَ بِحَجَّةٍ وَعُمْرَةٍ اَللّٰهُمَّ لَبَّيْكَ، لَبَّيْكَ إِنَّ الْحَمْدَ وَالنِّعْمَةَ لَكَ وَالْمُلْكَ، لَا شَرِيكَ لَكَ.

Es gelten hierbei alle Ahkam = Befehle, die vorher für die Ihram der ´Umrah beim der Hajj des Mufrid beschrieben wurden. Jede Masalah (Angelegenheit) sollte man sich an ihrem Platz anschauen. Die Adab (Regeln) für die Reise nach Makkat-ul Mukarramah und die Regeln beim Eintritt nach Makkat-ul Mukarramah sind auch an ihren Plätzen vorher ausführlich beschrieben worden. Danach sollte man von der Bab-us Selam Tür in die Masjid-ul Haram mit all den Regeln praktizierend eintreten und zuerst die Tawaf für die ´Umrah mit Izdhiba und Raml  absolvieren.  Nachdem die Handungen Tawaf, das Tawaf-Gebet, das Trinken von Zamzam ausgeführt wurden, wird die Istilam von der Hajar-ul Aswad durchgeführt und man verlässt die Moschee von Bab-us Safa und vollendet die Say von der ´Umrah. Nach Vollendung der Say sind die Handlungen der ´Umrah beendet. Fakat tıraş olunmamalıdır, çünkü karin ayrıca hac ihramına da girmiştir. Aber man darf sich nicht rasieren lassen, weil der Qarin zusätzlich noch die Ihram von Hajj angelegt hat.  Nach der Say sollte man entweder verspätet oder sofort die Tawaf-ul Qudum ausführen. Man sollte aber versuchen diese Tawaf so schnell wie möglich auszuführen. Spätestens vor der Waqfah von ´Arafah sollte diese Tawaf absolviert sein. Wenn man nach der Tawaf-ul Qudum für die Hajj Say machen möchte, dann muss man bei dieser auch Raml und Izdhiba machen. Wenn man keine Say machen möchte, dann braucht man auch keine Raml und Izdhiba ba machen. Aber wenn nach der Tawaf-ul Qudum keine Say gemacht wird, dann muss man nach der Tawaf-uz Ziyarah die Say gemacht werden. Nachdem man die ´Umrah und die Taqaf-ul Qudum beendet hat, verbleibt im Zustand von Ihram in Makkah. Am 8. Zil-Hijjah bewegt man sich in Richtung Mina und dann steigt man am 9. Zil-Hijjah auf  ´Arafah. Bei den Ahkam (Befehlen) bezüglich Mina, ´Arafah und Muzdalifah gibt es zwischen der Hajj-ul Qiran und der Hajj-ul Ifrad keinen Unterschied. Deshalb sollte man alle vorgeschriebenen Handlungen, genau wie bei der Hajj-ul Ifrad beschrieben wurde, ausführen. Am 10. Zil Hijjah kommt man nach Mina und führt die Ramie nur bei der Jamrat-ul Uchra  aus. Nach der Ramie sollte man für diese Qiran (Zusammenführung) als Dank ein Opfertier schlachhten. Danach rasiert man seine Haare oder kürzt sie. Nach der Rasur werden alle Dinge, die wegen dem Ihram-Zustand verboten waren, wieder halal erlaubt. Nur das Zusammenkommen mit seiner Frau und alle Handlungen wie z.B. das Küssen, die dazu führen, sind weiterhin nicht erlaubt.  Danach, wenn die Möglichkeit besteht geht man am 10. Zil-Hijjah nach Makkat-ul Mukarramah, um die Tawaf-uz Ziyarah durchzuführen.  Es ist am Besten die Tawaf-uz Ziyarah am 10. Zil-Hijjah durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, dann muss man diese noch vor dem Sonnenuntergang des 12. Zil-Hijjah absolviert haben.  Nach der Tawaf-uz Ziyarah kehrt man nach Mina zurück und erledigt die Ramie für den 11. Zil-Hijjah und den 12. Zil-Hijjah noch vor dem Zawal. Wenn man noch am 13. Zil-Hijjah in Mina verbleiben möchte, dann werden die Steine für die Ramie an diesem Tag nach der Zawal auf die Jamrat geworfen. Wenn jemand schon am 12. Zil-Hijjah nach Makkah gehen möchte, dann kann er dies auch tun. Die Ahkam (Bedingungen/Befehle) für die Ramie, das Schlachten von Opfertieren, der Rasur usw. werden mit der Erlaubnis von Allah später noch erläutert. Wenn die Möglichkeit besteht bei der Rückkehr von Mina nach Makkh, an dem Platz namens Mahassab das Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet  zu beten, dann sollte man dies tun. Außerdem sollte dort auch einen Teil der Nacht schlafen und erst dann nach Makkah zurückkehren. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollte man dort wenigstens für eine kurze Zeit verweilen. Hier zu verweilen ist Sunnah und dann sollte man die Tawaf-ul Weda´a ausführen.

Die Bedingungen für Hajj-ul Qiran

Für die Schari´ie Qiran gibt es fünf Bedingungen:

1) Dass die Tawaf für die ´Umrah oder die meisen Schawt Umrundungen (d.h. 4 Umrungen) in den Monaten von Hajj ausgeführt werden. Wenn die Tawaf für die die ´Umrah vor den Monaten von Hajj ausgeführt wurden, so zählt es dann nicht zu den scharie (rechtgültigen) Qiran.

2) Dass die Tawaf für die ´Umrah oder die meisten Umrundungen dafür vor der Waqfah von ´Arafah stattfinden. Wenn die Waqfah von ´Arafah noch vor der Tawaf der ´Umrah absolviert wurde, egal ob es sich hier auch um den Grund von Haydh (Periode) und Nifas (Wochenbett) handelt,  zählt diese nicht mehr als ´Umrah und ist damit verpasst worden. Die Qadha (das Nachholen) diesser muss nach den Tagen von Taschrieq erfolgen und es muss dafür als Sühne ein Opfertier geschlachtet werden. In diesem Fall ist die Hajj-ul Qiran batil (ungültig) geworden und die Dam (das Blutvergießen) für Hajj-ul Qiran ist auch nicht mehr erforderlich.

3) Die Ihram für Hajj muss noch bevor die Tawaf von ´Umrah oder die meisten Umrundungen von Tawaf erldigt worden sind, angelegt werden. Wenn man in den Ihram von Hajj nach den meisten Umrungen der Tawaf für die ´Umrah anlegt, dasss ist man keine Qarin mehr, sondern ein Mutemett´i (jemand der die Hajj-ut Temett´u macht). Die Bedingung ist wie folgt: Die meisten Umrundgungen von der ´Umarah müssen in den Monaten von Hajj stattgefunden haben. Wenn diese vor den Monaten von Hajj stattgefunden haben, dann zählt er weder als Qarin noch als Mutemmet´i. Genau das Gegenteil wird passieren. Und zwar wir seine Hajj und seine ´Umrah Munferid (einzeln) gewertet.

4) Man muss den Ihram anlegen bevor die ´Umrah ungültig geworden ist. Wenn man den Ihram für Hajj anlegt, nachdem die ´Umrah ungütig geworden ist, so ist er kein Qarin, sondern ein Mufrid.

5) Die Hajj oder die ´Umrah darf nicht durch Geschlechtsverkehr oder Irdidad ungültig werden. Wenn die ´Umrah durch Jim´a ungültig geworden ist oder weil durch den Geschlechtsverkeht die Hajj ungültig geworden ist, noch bevor die meisten Umrundungen der Tawaf von ´Umrah ausgeführt wurden,  so wird die Qiran auch batil und die Dam für die Qiran muss dann auch nicht mehr geschlachtet werden.

Wie viel Tawaf muss derjenige machen, der die Hajj-u Qiran absolviert?

Nach Imam Malik und Imam Schafi´ie muss der Qarin, so wie derjenige der Hajj-ul Ifrad macht, eine Tawaf und eine Say ausführen. Diese Tawaf und Say wird für Hajj und ´Umrah beides gelten.  Nach ihnen gibt es bezüglich dem Tawaf-ul Qudum keinen Unterschied zwischen dem Mufrid und Qarin. Nach einer Überlieferung ist es bei Imam Ahmad auch so. Nach den Ahnaf muss der Qarin zwei Tawaf und zwei Say absolvieren. Eines davon zählt für die ´Umrah und die andere für die Hajj.

Erklärung: Bezüglich der Say gibt es auch Meinungsverschiedenheiten. Nach den Hanifiten muss man für die Hajj und ´Umrah, wie die Tawaf, auch die Say  separat für beide absolvieren. Nach den Aimmat-us Selasah (drei Imamen) ist es genug nur eine Tawaf und eine Say zu absolvieren.

Der Qarin und das Opfertier

Es ist obligatorisch für den Qarin nachdem die Ramie nach der Jamrat-ul ´Aqabah stattgefunden hat als Dank für die Hajj-ul Qiran ein Opfertier zu schlachten. Dieses Opfertier wird Dam-ul Qiran und Damuscch Schukr genannt. Bunun adı dem-i kıran’dır. Am Tag von Nahr (Opfertag), nachdem man die Ramie der Jamrat-ul ´Aqabah erledigt hat, ist es wajib ein kleines Opfertier z.B. Schaf oder eine Ziege oder ein Siebtel von einem großen Opfertier z.B. Kamel oder Rind als Opfertier zu schlachten.

Wenn man nicht die Möglichkeit zum Schlachten eines Opfertieres hat

Wenn der Qarin nicht die Möglichkeit hat ein Opfertier zu schlachten. Sei es weil er finanziell nicht in der Lage dazu ist oder er zwar dazu befähigt ist aber kein Opfertier findet, dann ist es wajib für ihn 10 Tage zu fasten. Die Form des Fastens dafür ist wie folgt: Drei Tage fastet er vor den Tagen von Nahr während der Tagen des Hajj. Die restlichen sieben Tage dann wenn er nach Hause gekommen ist.

Erklärung: Damit diese drei Tage fasten gültig sind, bedarf es fünf Bedingungen:

1) Diese Fastentage müssen beim Qarin nachdem Eintritt in den Hajj- und ´Umrahihram sein. Beim Mutemmet´i sollten diese nach dem ´Umrahihram gefastet werden. Wenn der Mutemtt´i kann diese drei Tage auch vor der Ihram von Hajj fasten. Für ihn ist es aber auch besser, diese nach beiden Ihrams zu fasten. Das Fasten vor dem Ihram ist generell nicht erlaubt.

2) Diese Tage müssen in den Tagen von Hajj gefastet werden.

3) Diese Tage müssen vor dem 10. Zil-Hijjah gefastet werden.

4) Für dieses Fasten muss die Absicht in der Nacht schon gemacht werden.

5) Er muss bis zum Ende der Nahrtage nicht in der Lage sein ein Opfertiere zu schlachten .

Wenn er vor der Hajj keine drei Tage fasten konnte

Wenn jemand nicht in der Lage ist ein Opfertier zu schlachten und wenn er vor der Hajj auch keine drei Tage fasten konnte, so ist es obligatorisch für ihn, falls er aus dem Ihram treten sollte, zwei Opfertiere zu schlachten. Eines von diesem zwei, ist die Dam für die Qiran-Hajj und das andere Opfertier ist dafür, weil er ohne zu schlachten aus dem Ihram ausgetreten ist.

Wann kommt der Qarin wieder in den Halal-Zustand

Nach unserer Meinung kommt der Qarin mit dem Rasieren seiner Kopfhaare aus der Ihram heraus. Nicht mit dem Schlachten eines Opfertieres. Genau so wie ein Mufrid auch mit dem Rasieren seiner Haare aus dem Ihram kommt. Das Schlachten eines Opfertieren hat nichts mit dem austritt aus dem Ihram zu tun. Deshalb wenn jemand der eine Hajjat-ul Qiran macht, an den Tagen von Nahr, nach dem Schlachten des Opfertieres, Parfüm benutzt, dann muss er eine dafür eine Strafe bezahlen.

Einige unterschiedliche rechtswissenschaftliche Angelegenheiten dazu

  • Damit die sieben Tage fasten gezählt werden, muss die Absicht dafür in der Nacht gemacht werden.
  • Es ist verboten für die Leute von Makkah, die Leute vom Miqat und Hill die Hajjet-ul Qiran auszuführen. Genauso ist es auch verboten für diejenigen, die in Makkat-ul Mukarramah leben die Hajjet-ul Qiran auszuführen. Natürlich ist es erlaubt für diese Leute die Hajjet-ul Qiran auszuführen, wenn sie vor den Monaten von Hajj an einen Ort ausßerhalb vom Miqat reisen und dann beim Zurückkommen die Absicht dafür machen.
  • Hajjet-ul Qiran ist noch tugendhafter als Hajjt-ut Tematt´u und Hajjet-ul Ifrad. Bedingung dafür ist, dass durch die Verlängerung des Ihramzustandes nicht die Gefahren für mögliche Fahrlässigkeiten während dieser Zeit aufkommen.