Widerrufsbelehrung – Rücktritt & Kündigung

4.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt unter Beifügung der Reiseunterlagen möglichst schriftlich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Nurtur e. K.

4.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Nurtur e. K. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich gemäß § 651i Abs. 2 BGB nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

4.3 Die Nurtur e. K. kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung auch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

• ab 2 Wochen nach Reiseanmeldung 3%
• ab 3 Monate vor Reisebeginn 15%
• ab 6 Wochen vor Reisebeginn (insbes. nach Visabeschaffung) 80%
• ab 2 Wochen vor Reisebeginn 90%
• ab 1 Woche vor Reisebeginn 100%