Shart

Shart (arabisch: شرط; pl. Shuroot شروط; bedeutet „Voraussetzung“) bezieht sich in der islamischen Rechtsprechung auf eine Bedingung oder eine Reihe von Bedingungen, die vor der Ausführung einer Handlung vorliegen müssen, damit sie als gültig angesehen werden kann. Laut Hanafi Madhhab wird beispielsweise die Erklärung der Absicht, Ihram für Hajj oder Umrah zu betreten, als Shart angesehen.