Haram
Das Haram (arabisch: حرم ) ist die heilige Grenze von Mekka, innerhalb derer bestimmte Handlungen als rechtswidrig angesehen werden, die an anderer Stelle rechtmäßig sein können. Es ist verboten, wilde Tiere zu jagen, Pflanzen oder Bäume zu beschädigen, Tiere zu weiden, Waffen zu tragen, zu kämpfen oder sich so zu verhalten, dass die Heiligkeit von Masjid al-Haram verletzt wird . Wenn ein Verstoß im Bezirk Haram begangen wird, ist Damm oder Sadaqah als Sühne erforderlich.
Die Grenzen des Haram sind wie folgt:
- Taneem – Masjid Aisha , auch bekannt als Masjid Taneem, liegt etwa 8 km von der Kaaba und 5 km von Mekka entfernt in Richtung Medina.
- Adaat Laban – Auf dem Weg nach Jemen, 11 km von Mekka entfernt.
- Wadi Nakhla – Auf dem Weg in den Irak, 11 km von Mekka entfernt.
- Arafat – Auf dem Weg nach Ta’if, in der Nähe von Masjid al-Namirah in Arafat, 11 km von Mekka entfernt.
- Ji’ranah – Masjid al-Ji’ranah , etwa 14 km von Mekka entfernt.
- Hudaibiyah – Masjid al-Hudaibiyah , auf dem Weg nach Jeddah, etwa 16 km von Mekka entfernt.
Wenn ein Pilger beabsichtigt, eine zusätzliche Umrah durchzuführen, muss Ihram außerhalb der Grenze der Haram angenommen werden, bevor er Makkah wieder betritt, um die Riten von Umrah durchzuführen. Viele Pilger entscheiden sich für den Bundesstaat Ihram in Masjid Aisha , dem nächstgelegenen und bequemsten Ort von Masjid al-Haram. Ein Transport zu diesem Ort ist in der Nähe der Moschee leicht verfügbar.
Pilger, die in al-Hil wohnen oder durch Al-Hil reisen, müssen ebenfalls in den Staat Ihram eintreten, bevor sie die Grenze des Haram überschreiten.