Wajib

Wajib (arabisch: واجب) bezieht sich in der islamischen Rechtsprechung auf eine obligatorische Handlung, deren Nichterfüllung eine Sünde darstellt. Wajib ist im Allgemeinen gleichbedeutend mit „Fardh“, obwohl die Hanafi-Denkschule zwischen beiden unterscheidet, mit der Ansicht, dass etwas, das Fardh ist, durch endgültige Beweise bewiesen wird, während etwas, das Wajib ist, auf der Grundlage mehrdeutiger Beweise bewiesen wird , wo es möglicherweise mehr als eine Bedeutung gibt.