Fardh

Fardh (arabisch: فريضة) bezieht sich in der islamischen Rechtsprechung auf eine obligatorische Handlung, deren Nichterfüllung eine Sünde darstellt. Fardh ist im Allgemeinen gleichbedeutend mit „ Wajib “, obwohl die Hanafi-Denkschule zwischen beiden unterscheidet, weil etwas, das Fardh ist, durch endgültige Beweise bewiesen wird, während etwas, das Wajib ist, auf der Grundlage mehrdeutiger Beweise bewiesen wird , wo es möglicherweise mehr als eine Bedeutung gibt.