Rukn-Arkan

Rukn (arabisch: ركن; pl. Arkan أركان; bedeutet „Säule“) bezieht sich in der islamischen Rechtsprechung auf eine obligatorische Handlung, deren Nichterfüllung die Handlung ungültig macht. Wenn ein Rukn vernachlässigt wird, muss der gesamte Vorgang wiederholt werden. Es kann nicht durch das Anbieten von Fidyah gesühnt werden .

Die Arkan von Hajj sind:

  1. Wuqûf an Zur Durchführung Arafat auch nur für einen Moment, zwischen Mittag am 9. th Dhul Hijjah und Fajr am 10. th Dhul Hijjah.
  2. Zur Durchführung Tawaf al-Ziyarah .