Sadaqah

Sadaqah (arabisch: صدقة) bezieht sich auf die Bereitstellung von Wohltätigkeit für Arme und Bedürftige als Entschädigung ( Fidyah ) für das Versäumnis einer Handlung oder die Verletzung eines Hajj-Gesetzes. Es wird empfohlen, Sadaqah in Form von nicht verderblichen Grundnahrungsmitteln wie Mehl, Weizen, Gerste, Datteln oder Rosinen zu geben.


Abhängig von der Verletzung fällt die Menge an Sadaqah in drei Kategorien:

  1. Komplette Sadaqah al-Fitr – Dies entspricht etwa 3 kg Weizen, 6 kg Gerste, 6 kg Datteln oder Rosinen oder deren Geldwert.
  2. Weniger als Sadaqah al-Fitr – Dies kann eine Handvoll Weizen oder ein Äquivalent sein. Zum Beispiel würde das Töten einer Heuschrecke eine Handvoll Weizen in Sadaqah erfordern.
  3. Sadaqah entspricht dem Wert – Wenn Sie beispielsweise einem Tier Schaden zufügen oder Bäume innerhalb der Grenzen des Haram fällen möchten, müssen Sie Sadaqah zahlen, die dem Wert des verursachten Schadens entspricht. Der fällige Betrag wird von zwei muslimischen Männern beurteilt, die in der Region ansässig und in ihrem Charakter aufrecht sind.

Bitte beziehen Sie sich auf diese Tabellen , die einen umfassenderen Überblick über Aktionen bieten, die Sadaqah erfordern würden.


Beispiele für Aktionen, die Sadaqah erfordern würden:

  • Auftragen kleiner Mengen von Duftstoffen auf den Körper / die Kleidung oder Auftragen von Duftstoffen auf kleine Teile des Körpers / der Kleidung.
  • Tragen von genähter Kleidung oder verbotenem Schuhwerk für kurze Zeit.
  • Bedeckt einen kleinen Teil des Kopfes oder des Gesichts.
  • Rasieren, Schneiden, Trimmen oder Entfernen kleiner Haarmengen aus dem Körper.
  • Ein paar Nägel an Händen oder Füßen abschneiden.
  • Keine obligatorischen Handlungen von Hajj oder Umrah vollständig oder ordnungsgemäß ausführen. Wenn Sie beispielsweise einen Sa’i-Kreislauf weglassen oder Sa’i ohne gültigen Grund mit einem Rollstuhl ausführen, muss Sadaqah bezahlt werden.
  • Einem Tier Schaden zufügen.
  • Läuse oder Heuschrecken töten.
  • Fällen von Bäumen oder Gras innerhalb der Grenzen des Haram.