AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Buchung von Reiseleistungen der Nurtur e.K erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Geschäftsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen aus dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen.

1. Reisevertrag

1.1 Die Nurtur e. K. weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Reise um eine religiös gebotene Pilgerreise handelt, der Reisende also keinen Erholungsurlaub gebucht hat und ihm klar ist, dass er innerhalb des Zumutbaren den Komfort eines gewöhnlichen Urlaubs nicht erwarten kann.Während der Hadsch sind wir in Mina und Arafat in einfachen Zelten untergebracht und in Musdalifa schlafen wir, wie alle Pilger, unter freiem Himmel. Die Unterbringung während dieses Teils der Hadsch wird vom Hajjministerium organisiert. Die Zelte sind sehr einfach und es ist sehr eng. Laut Beschluss des saudi-arabischen Hadsch-Ministeriums muss jeder

1.2 Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach den Reiseprospekten der Nurtur e. K. Der Reisende übermittelt der Nurtur e. K. Im Regelfall schriftlich, per Fax oder per Email das Anmeldeformular und bietet den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot verbindlich an.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung der Nurtur e. K. zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung inkls. Angaben zu Preis und Leistungen und – soweit Nurtur e. K. der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt – den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein, ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.

1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag.

1.5 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Nurtur e. K. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2. Leistungen und Leistungsänderungen

2.1 Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Nurtur e. K. sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenvereinbarungen, die diese Feststellung der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.

2.2 Die Nurtur e. K. ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von der Nurtur e. K. nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört unter anderem der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard. Die Nurtur e. K. ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Reisende ist verpflichtet, den für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Reisenden zu leisten. Die Restzahlung wird 5 Tage nach Zugang der Reisebestätigung durch die Nurtur e. K. fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Reisende die Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort fällig. Bei Buchungen ab 7 Tage vor Abflug ist eine Bareinzahlung oder ein von der Bank bestätigter Zahlungsnachweis erforderlich.

3.2 Geht die Restzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Nurtur e. K. berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird die Nurtur e. K. die gemäß Ziff. 5 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend machen.

3.3 Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten nach Vertragsschluss, so kann der vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis auswirkt. Über die Änderung des Reisepreises wird die Nurtur e. K. den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der Nurtur e. K. zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der Nurtur e. K. über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

3.4 Für Preisermäßigungen, die an das Lebensalter gebunden sind, ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend der Ausschreibung vorgenommen.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt unter Beifügung der Reiseunterlagen möglichst schriftlich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Nurtur e. K.

4.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Nurtur e. K. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich gemäß § 651i Abs. 2 BGB nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

4.3 Die Nurtur e. K. kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung auch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

  • ab 2 Wochen nach Reiseanmeldung 3%
  • ab 3 Monate vor Reisebeginn 15%- ab 6 Wochen vor Reisebeginn (insbes. nach Visabeschaffung) 80%
  • ab 2 Wochen vor Reisebeginn 90%
  • ab 1 Woche vor Reisebeginn 100%

4.4 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Die Ersattung einzelner Reiseleistungen, die etwa aufgrund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, ist ausgeschlossen.

4.5 Die Nurtur e. K. kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Nurtur e. K. die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisende unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird.

4.6 In den Fällen der Ziff. 5.5 erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Gebot der Nurtur e. K. zu buchen. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Nurtur e. K. geltend zu machen.

4.7 Nurtur e. K. kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung unbeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Nurtur e. K. , so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Schadensersatzansprüche der Nurtur e. K. bleiben unberührt.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

5.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche für die Visabeschaffung erforderlichen Dokumente müssen mindestens 60 Tage vor Reisebeginn bei der Nurtur e. K. eingereicht werden.

5.2 Die Nurtur e. K. wird die Reisenden über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Es wird darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut empfohlen.

6. Haftung, Haftungsbeschränkung und Anzeigepflicht

6.1 Die Nurtur e. K. haftet nicht bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Hinsichtlich solcher Fremdleistungen haftet die Nurtur e. K. lediglich für eine ordnungsgemäße Vermittlung.

6.2 Die Nurtur e. K. übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten der Flug- und Fahrzeiten. Darüber hinaus haftet die Nurtur e. K. nicht bei der Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt, wie z.B. Streiks, Krieg, inneren Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Epidemien, Umweltbelastungen, Verfügungen der Behörden usw.

6.3 Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

6.4 Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Nurtur e. K. herbeigeführt worden ist beziehungsweise die Nurtur e. K. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

6.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Nurtur e. K. schriftlich geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

6.6 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Nurtur e. K. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Nurtur e. K. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach dem §§ 651c bis f BGB verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

6.7 Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reisende sind.

7. Reiseversicherungen

In dem Reisepreis sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Die Nurtur e. K. empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Soweit die Nurtur e. K. Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingun gen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind vom Reisenden zu beachten. Die Prämie für Versicherungen ist nicht Bestandteil des Reisepreises und mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

8. Mitwirkungspflichten

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.2 Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei Charterflügen häufig sehr kurzfristige Änderungen, auch Vorverlegungen der Abflugzeiten für den Rückflug auftreten. Es ist deshalb zur Vermeidung von Schäden unerlässlich, dass der Reisende seinen Flug 48 Stunden vor Reisebeginn bei der Nurtur e. K. rückbestätigen lässt und sich dabei bezüglich des genauen Rückflugtermins vergewissert. Eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitwirkung stellt eine Obliegenheitsverletzung des Reisenden dar und kann zur Anspruchsminderung oder zum Anspruchsausschluss führen.

9. Einwilligung in die Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen nach § 22 KunstUrhG

Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass Bildnisse des Reisenden durch die Nurtur e. K. in jeglicher Form bearbeitet werden dürfen. Die Nurtur e. K. darf die Bildnisse ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches, unentgeltlich und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke und Medien vervielfältigen, ausstellen und öffentlich wiedergeben. Dieses gilt auch für das unbearbeitete Bildnis. Der Reisende erkennt die Nurtur e. K. als Urheber der Bildbearbeitung an und räumt der Nurtur e. K. das ausschließliche Nutzungsrecht an den bearbeiteten Bildnissen ein. Der Reisende gestattet dabei jede nichtkommerzielle Nutzung inkl. Eigenwerbung, Teilnahme an künstlerischen Ausstellungen und Verwendung in Publikationen. Die Nurtur e. K. räumt dem Reisenden die Möglichkeit der nichtkommerziellen Nutzung der bearbeiteten Bildnisse ein. Diese Vereinbarung ist unwiderruflich und auch für Erben oder sonstige Rechtsnachfolger verbindlich.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Nurtur e. K. ist Ansbach. Für den Fall, dass der Vertragspartner der Nurtur e. K. keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner der Nurtur e. K. um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Ansbach vereinbart.

Nurtur e. K.
Inhaber: Herr Mehmet Cakir
Gstadterstr.1
91757 Treuchtlingen

Tel.: +49 (0) 9142 2037 20
Fax:09142202686 Mobil:+49(0) 171 2749 729
E-Mail: info@nurtur.de
Homepage: www.nurtur.de

Handelsregister Ansbach HRA 3383
IATA-Agentur 23-2 7443 6
Steuernr. 220/209/00052