Reisepass und Aufenthaltstitel in Original
a) Bei deutscher Staatangehörigkeit
Sie benötigen mindestens einen noch 7 Monate gültigen Reisepass nach Reisebeginn mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten.
b) Bei nicht deutscher Staatsangehörigkeit
Sie benötigen mindestens einen noch 7 Monate gültigen Reisepass nach Reisebeginn mit zwei freien gegenüberliegenden Seiten und den originalen Aufenthaltstitel, der ebenso 7 Monate nach Reisebeginn gültig sein muss.
c) EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit wohnhaft in Deutschland (z. B. Belgien, Bulgarien, Frankfreich, Niederlande, Österreich, Spanien usw.)
Sie benötigen mindestens einen noch 7 Monate gültigen Reisepass nach Reisebeginn mit zwei freien gegenüberliegenden Seiten und mindestens eine 6 Monate gültige und aktuelle sowie originale Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrer Meldebehörde, um den Wohnsitz in Deutschland nachzuweisen!